MeisCon Research
Versorgungslückenrechner
Bedarf · Renteneinkünfte · Startkapital für die Rentenphase
Alle Beträge in heutiger Kaufkraft
Startkapital Rentenphase
Die monatliche Lücke
Verfügbare Einkünfte (real)
Lücke zu Beginn (real)
Lücke im letzten Jahr (real)
Gedeckt durch Renteneinkünfte
Offene Lücke
Woher das Kapital kommen soll
Bereits vorhanden (real)
Noch zu schließen (real)
Sparrate € / Monat
Weiter im Vermögensrechner
Zielgröße dort
reales Nettovermögen bei Renteneintritt
Zeitrahmen
Weiter im Vermögensrechner →
Der Link öffnet den Vermögensrechner mit Zielgröße, Alter, Rentenbeginn und Inflation bereits eingestellt. Dort wählen Sie Ihre Portfolioaufteilung und verschieben die Sparrate, bis die Zielmarke erreicht ist.
Die beiden Rechner beantworten verschiedene Fragen: Hier entsteht die Zielgröße, im Vermögensrechner der Weg dorthin. Welches Portfolio dafür passt, entscheiden Sie dort nach Ihrer Risikoneigung – die Rendite ergibt sich aus dieser Wahl und wird hier bewusst nicht vorgegeben.

Die oben genannte Sparrate ist eine Orientierung vor Steuern; der Vermögensrechner rechnet die Abgeltungssteuer mit und kommt deshalb auf einen höheren Wert. Dieser Unterschied ist kein Rechenfehler, sondern der Steuereffekt.
Was Sie dazu wissen sollten
Das Kapital ist am Ende der Entnahmedauer aufgebraucht
Die Reihenfolge der Renditen ist nicht abgebildet
Der Rechner unterstellt in jedem Jahr dieselbe reale Rendite. Tatsächlich entscheidet bei gleichem Durchschnitt mit, wann gute und schlechte Jahre auftreten. Wer in den ersten Ruhestandsjahren aus einem eingebrochenen Depot entnimmt, verzehrt Substanz, die später nicht mehr mitwachsen kann. Das reale Risiko ist deshalb höher, als eine gleichmäßige Durchschnittsrendite vermuten lässt.

In der Praxis begegnet man dem mit einem Sicherheitsbaustein: Wer dauerhaft mindestens rund ein Fünftel des Vermögens in Tagesgeld oder einem Geldmarkt-ETF hält, kann nach einem Kursrückgang mit dem Verkauf von Anteilen warten und dem Depot Zeit zur Erholung geben. Das senkt dieses Risiko spürbar, ohne die langfristige Renditechance aufzugeben.
Brutto und netto sind unterschiedlich erfasst
Die gesetzliche Rente wird als Bruttobetrag eingegeben; KV/PV-Eigenanteil und Steuer zieht der Rechner selbst ab. Die weiteren Alterseinkünfte werden dagegen bereits nach Abzügen eingetragen, weil Betriebs-, Privat- und Mieteinkünfte zu unterschiedlich behandelt werden, um sie einheitlich zu berechnen. Betriebsrenten sind in der Regel voll beitragspflichtig, und zwar ohne Zuschuss der Rentenversicherung.
Renditen und Inflation sind Annahmen, keine Prognosen
Weil durchgängig real gerechnet wird, wirkt sich die Inflationsannahme auf das Ergebnis kaum aus – entscheidend ist allein der Abstand zwischen Rendite und Inflation. Dieser Abstand ist historisch stabiler als jede der beiden Größen für sich, bleibt über Jahrzehnte aber eine Setzung. Der Tab „Wie sicher ist das?“ zeigt, wie stark das Ergebnis davon abhängt.
Wo dieser Rechner an seine Grenzen kommt
Dieser Rechner ermittelt die Zielgröße: das Kapital, das zum Rentenbeginn vorhanden sein sollte. Für die Feinplanung der Entnahmephase selbst fehlen ihm drei Dinge: die Besteuerung der laufenden Entnahmen, die Wirkung einzelner Börsencrashs zu verschiedenen Zeitpunkten und die Frage, welche Anteile beim Verkauf zuerst aufgelöst werden.

Wer diese Punkte durchspielen möchte, findet das im frei zugänglichen Ruhestandsrechner von Finanztip. Er beantwortet die umgekehrte Frage – wie lange ein vorhandenes Vermögen bei gewählter Entnahme reicht – und ergänzt diesen Rechner damit sinnvoll.
Bewusste Vereinfachungen des Modells
Abweichungen zu anderen Rechnern beruhen in der Regel auf einer dieser Annahmen:

1. Gleichmäßige Rendite. In jedem Jahr der Entnahmephase wird dieselbe reale Rendite unterstellt. Der Zeitpunkt guter und schlechter Börsenjahre bleibt unberücksichtigt.

2. Keine Steuer auf die Entnahme. Entnahmen aus dem Vorsorgekapital können steuerpflichtig sein. Das ausgewiesene Startkapital ist deshalb eher zu niedrig.

3. Feste Entnahmedauer. Das Kapital wird über die gewählte Dauer verzehrt, abzüglich eines gewünschten Restvermögens. Ein längeres Leben ist damit nicht abgesichert.

4. Weitere Alterseinkünfte als Nettobetrag. Nur die gesetzliche Rente wird im Rechner um KV/PV und Steuer gemindert; alle übrigen Einkünfte sind bereits nach Abzügen einzutragen.