MeisCon Research
Förderrechner Altersvorsorge
Frühstart-Rente · Altersvorsorgedepot · Reform ab 2027
Frühstart-Rente: Kapital mit 18 Jahren nach Kosten

Ab dem 6. Lebensjahr zahlt der Staat 10 € monatlich in ein Altersvorsorgedepot des Kindes ein. Optional können Eltern aufstocken (links einstellbar).

Staatliche Einzahlung gesamt
1.440 €
10 €/Monat × 12 Jahre
Kapital mit 18 (nominal)
2.250 €
bei 7,0 % Rendite über 12 Jahre
Altersvorsorgedepot: Zulage in der Ansparphase

Eigene Beiträge werden gefördert: 50 Cent je Euro bis 360 €/Jahr, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €/Jahr – maximal 540 € Zulage pro Jahr.

Jährliche Grundzulage
390 €
32,5 % Förderquote
Zulage über gesamte Sparphase
18.720 €
nominal, unverzinst, über 48 Jahre
Gesamtvergleich mit Renteneintritt

Alle Werte: vor Steuern, nach laufenden Produktkosten (siehe Kostenregler links).

Szenario Nominal vor Steuern Real vor Steuern
Lesart folgt nach Berechnung.
Woher kommt der Förder-Effekt? Aufschlüsselung nach Bausteinen
Baustein Real vor Steuern Anteil am Gesamteffekt
Was bedeutet „real"? Real bedeutet: heutige Kaufkraft. Die nominalen Endwerte werden mit der angenommenen Inflation auf heutige Kaufkraft zurückgerechnet – so lässt sich abschätzen, was das Vermögen tatsächlich kaufen kann, unabhängig von der Geldentwertung über die Laufzeit.
Wichtiger Hinweis zur Besteuerung: Dieser Rechner zeigt ausschließlich den Effekt der staatlichen Förderung (Zulagen, Frühstart-Rente, Berufseinsteigerbonus) auf das Vermögen – ohne Berücksichtigung der Steuer in der Auszahlungsphase. Nach aktuellem Stand wird der geförderte Anteil des Altersvorsorgedepots bei Auszahlung voraussichtlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung, ähnlich wie bei Riester). Da das Altersvorsorgereformgesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und Detailregelungen noch nicht abschließend feststehen, wird diese Besteuerung hier bewusst nicht modelliert. Eine spätere, erweiterte Version dieses Rechners wird die Steuerlast in der Rentenphase ergänzen, sobald die Reform final umgesetzt ist. Bis dahin zeigen die ausgewiesenen Werte das Vermögen vor Steuern, nach laufenden Produktkosten.
Weitere nicht berücksichtigte Förderbestandteile: Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug wird in dieser Modellrechnung nicht berücksichtigt – er hängt von individuellem Einkommen, Steuersatz und Familienstand ab. Auch weitere Förderbestandteile wie die Kinderzulage (bis zu 300 € pro Kind und Jahr) können je nach persönlicher Situation zusätzlich relevant sein, werden in dieser schlanken Erstversion aber nicht berechnet.
Vermögensverlauf im Vergleich (real, heutige Kaufkraft, vor Steuern)