Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern seine Vorstellungen für die neue Regulierung im Crowdinvesting präzisiert und dabei ist sicherlich Positives herausgekommen:

– Demnach steigt die Schwelle für prospektfreie Vermögensanlagen von derzeit 2,5 Millionen Euro auf sechs Millionen Euro.

– die Limits für einzelne Anleger werden erhöht. Derzeit liegt die Obergrenze für die Investition eines Anlegers über ein Crowdinvesting-Portal bei 10.000 Euro. Künftig werden
es 25.000 Euro sein. Per Selbstauskunft muss der Anleger dann bestätigen, dass er ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000 Euro hat oder je nach Volumen seiner Einlage ein monatliches Einkommen von bis zu 12.500 Euro.

– Professionelle Investoren können sich zukünfitg auch über eine GmbH&Co.KG beteiligen – für sie gelten die Einlageschwellen nicht.

– Zudem können sich die Unternehmen auch über Genussrechte per Crowdinvesting finanzieren. Dies ist m.E. ein wirklicher Fortschritt, zumal dieses Instrument über Blockchain-Lösungen als Genussschein handelbar gemacht werden kann.
(Infos wurden übernommen aus Handelssblatt Online vom 09-05-19)

Schritte in die richtige Richtung – wir haben auf diesem Blog ja weiter unten die Zahlen zum Crowdinvesting 2018 kommentiert.